Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.
Wo nationale Gerichte versagen, soll der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag Recht sprechen. Nordkorea, Pakistan, Iran, China, Russland und die USA erkennen ihn jedoch nicht an. Die [...]

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