Artikel 13

Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Weltweit zählt das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) 2008 mehr als elf Millionen Menschen, die wegen Krieg oder Diktatur, Dürre oder Flut ihr Heimatland [...]

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